Diagnostik

Grundsätzlich wird der Umfang der Diagnostik an das Beschwerdebild angepasst. Zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen beziehungsweise zur Beurteilung von Verlaufskontrollen werden telefonisch oder schriftlich relevante Befunde bei vorbehandelnden Ärzten eingeholt.
Die Notwendigkeit beziehungsweise Sinnhaftigkeit einzelner gezielter diagnostischer Verfahren werden ihnen vor der Durchführung im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgespräches erklärt. Die Diagnostik (intern und extern) setzt sich wie folgt zusammen:

  • allgemeinmedizinischer und fachärztlicher Aufnahmestatus durch die Klinikärzte (Facharztstandard, d. h. alle Klinikärzte sind überwiegend Fachärzte),
  • klinisch-chemisches Labor,
  • gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit Kolposkopie, Zytologie, Vaginalsonografie, Urinstatus und Haemoccult-Test,
  • physikalische Funktionsdiagnostik mit Ergometrie, Spirometrie, gegebenenfalls zusätzlich mit krankengymnastischer Diagnostik,
  • psychologische Diagnostik zur Abklärung vorhandener Belastungsfaktoren,
  • Bild gebende Verfahren mit symptomorientierter Röntgendiagnostik im Thorax- und Skelettsystem,
  • abdomineller Sonographie inklusive gesteuerter Punktion, gegebenenfalls Echokardiographie (bei postchemotherapeutischer Kardiomyopathie), Mamma-Sonographie.
  • Apparative diagnostische Untersuchungen werden bei entsprechendem Beschwerdebild im Hinblick auf erforderliche therapeutische Konsequenzen durchgeführt.