Mit der Rücksendung des unterschriebenen persönlichen Fragenkatalogs können wir Ihre Zimmerbuchung verbindlich fixieren. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Am Abreistag bitten wir, das Zimmer bis 9 Uhr freizugeben. Ansonsten wird dieser Tag dem Patienten persönlich in Rechnung gestellt.
Der Patient wird in der Klinik vollstationär aufgenommen. Die allgemeinen Leistungen erstrecken sich auf die Unterbringung im Patientenzimmer mit Nasszelle, Vollverpflegung sowie ausreichend medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung je nach medizinischer Notwendigkeit.
Alle unsere Zimmer verfügen über eine eigene Nasszelle mit Dusche und WC, Radiowecker, Durchwahltelefon und TV-Anschluss
Anspruch auf Chefarztbehandlung besteht nur über einen Wahlleistungsvertrag und separate Abrechnung durch den Chefarzt nach der GOÄ.
Wird die Reha-Behandlung ohne Angabe von Gründen und/oder ohne ausreichend frühe Benachrichtigung (eine Woche vor Anreisetermin) nicht angetreten, erlauben wir uns analog BGB fünf Tage 80 Prozent des jeweils gültigen Tagessatz dem Patienten direkt in Rechnung zu stellen. Diese Reservierungsgebühr entfällt für jene Tage, an denen wir das Zimmer anderweitig belegen können.
Liegt eine Kostenübernahmeerklärung des Kostenträgers (Rentenversicherungsträger, Krankenkasse etc.) vor, rechnet die Klinik die Pflegekosten mit dem Kostenträger direkt ab.
Bei Selbstzahlern / Privatpatienten erfolgt die Rechnungsstellung direkt an den Patienten am Ende des Aufenthalts. Vor Aufnahme ist eine Vorauszahlung in Höhe von €uro 1.500,00 zu leisten (Vorabüberweisung: Volksbank Lindenberg Konto 127124 BLZ 733 698 26 oder Postbank Hannover Konto 993840308, BLZ 250 100 30 oder bar bzw. mit ec-Karte bei Anreise). Spezielle medizinische Therapien (Chemotherapie und Antikörpertherapien) werden separat über unsere Lieferapotheke in Rechnung gestellt.
Eine Beurlaubung bzw. Unterbrechung während der vollstationären Therapie ist nur aus zwingenden Gründen und nur auf Anordnung des in unserer Klinik behandelnden Arztes möglich.
Die gesamte medizinische, pflegerische und therapeutische Dokumentation in der Krankenakte und sonstige Aufzeichnungen sind Eigentum der Klinik. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe der Originale. Kopien werden selbstverständlich auf Wunsch gegen eine Aufwandentschädigung gefertigt.
Der Patient ist an die Hausordnung gebunden (Hausmappe auf dem Zimmer). Insbesondere ist das Rauchen nur in unserem Raucherpavillon auf dem Klinikgelände erlaubt.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Geld und Wertsachen bis zu maximal €uro 500,00 können im Kliniksafe (Rezeption) deponiert werden. Ansonsten kann keine Haftung für eingebrachte Gegenstände übernommen werden. Für Beschädigungen an Gegenständen oder Fahrzeugen des Patienten haftet die Klinik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle Haftungsansprüche gleich aus welchem Grund sind innerhalb von drei Monaten nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung der Klinik schriftlich anzuzeigen. Ansonsten entfällt der Haftungsanspruch.
Die Benutzung unserer Tiefgarage erfolgt auf eigene Gefahr.
Verlängerungen der Reha-Behandlung erfolgen ausschließlich aus medizinischen Gründen in Absprache mit dem behandelnden Arzt und bedingen ggf. einen Zimmerwechsel.
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Scheidegg.