Wenn Ihr Patient ernster erkrankt ist oder Sie Unterstützung bei der Diagnose oder Behandlung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserem Team und unserer modernen Medizintechnik in der Paracelsus-Klinik Bad Ems gern zur Verfügung.
Ganz gleich, ob es sich dabei um einen Termin für eine weiterführende Untersuchung oder um einen stationären Aufenthalt handelt – bei uns finden Sie immer einen kompetenten Ansprechpartner, der Sie in allen Fragen berät und Ihnen gern weiterhilft. Dabei freuen wir uns auf einen regen Austausch mit Ihnen, denn wir haben ein gemeinsames Ziel: Die bestmögliche Behandlung für Ihren Patienten!
Zuweisermanagement
Wir möchten unsere Leistungs- und Servicequalität ständig verbessern und das Vertrauen in unser Haus stärken. Dazu sind wir auf Ihr Feedback angewiesen.
Damit wir mit Ihnen und Sie untereinander ins Gespräch kommen, veranstalten wir in regelmäßigen Abständen ein Netzwerktreffen bei uns an der Paracelsus-Klinik Bad Ems. In entspannter Atmosphäre wird offen über aktuelle und akute Themen gesprochen und diskutiert und gemeinsam an der Optimierung von Prozessen gearbeitet.
Ausbildungsermächtigungen
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Dr. med. Hucklenbruch
- Weiterbildungserlaubnis Anästhesiologie: 12 Monate (davon können 6 Monate für Intensivmedizin angerechnet werden)
- Weiterbildungserlaubnis Intensivmedizin: 6 Monate
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Dres. Eberle/Reisinger/Münzel
- Weiterbildungsermächtigung im Gebiet: 36 Monate
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Dres. Eberle/Reisinger/Münzel
- Weiterbildungsermächtigung: 12 Monate
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Dres. Eberle/Reisinger/Münzel
- Weiterbildungsermächtigung: 12 Monate
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Priv.-Doz. Dr. med. Martina Kötting
- Weiterbildungsermächtigung: 24 Monate,
davon 6 Monate Notfallaufnahme und 12 Monate im Gebiet der Chirurgie,
davon 6 Monate in der Facharzt-Kompetenz Allgemeinchirurgie bei einem Befugten für Viszeralchirurgie und/oder Allgemeinchirurgie,
6 Monate anrechenbar für Intensivmedizin.
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Priv.-Doz. Dr. med. Martina Kötting
- Weiterbildungsermächtigung: 24 Monate,
davon 6 Monate anrechenbar für Intensivmedizin
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Dr. med. Klaus Erlinghagen
Dr. med. Abdul Altawili
- Weiterbildungsermächtigung: 12 Monate