Die häufigsten Fragen und Antworten
Jede medizinische Rehabilitation muss von Ihnen selbst beantragt werden. In der Regel übernimmt die Rentenversicherung die Kosten, wenn Sie berufstätig sind oder waren und Ansprüche aus der Rentenversicherung erworben haben. Anderenfalls ist die Krankenkasse leistungspflichtig.
Im Zweifelsfall prüft Ihre Krankenkasse, bzw. die Servicestelle Ihrer Rentenversicherung, wer als Leistungsträger in Frage kommt. Dort ist man Ihnen auch bei Ausfüllen entsprechender Formulare behilflich. Das "Formularpaket Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Abhängigkeitserkankungen)" erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, der nächstgelegenen Suchtberatungsstelle oder online über eine Internetseite der Deutschen Rentenversicherung hier.
Den Unterlagen sollte eine fachlich begründete Stellungnahme des Hausarztes/ Facharztes, der Sie am besten kennt, beigefügt werden. Seine Stellungnahme sollte
- Angaben zur Vorgeschichte,
- Angaben über ambulante und/oder stationäre Vorbehandlungen mit Befunden und Untersuchungsergebnissen sowie
- Angaben über die aktuelle Symptomatik enthalten.
Außerdem sollte begründet werden, warum ambulante Maßnahmen nicht ausreichen und eine stationäre Entwöhnungsbehandlung notwendig und erfolgversprechend ist.
Ein weiterer Weg besteht darin, dass Sie sich sich an die nächstgelegene Suchtberatungsstelle an Ihrem Wohnort wenden. Hier kann ein sogenanntes "Clearing" stattfinden. Das heißt, man klärt gemeinsam mit Ihnen, welche der verschiedenen Möglichkeiten ambulanter und stationärer Behandlung es gibt. Haben Sie sich für eine stationäre Maßnahme entschieden, erledigt die Beratungsstelle mit Ihnen die notwendigen Formalitäten.
Die Kosten trägt:
- die Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren,
- die Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind,
- das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren
- der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten,
- das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat geworden sind,
- die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.
Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort.
Bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab.
Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel bei Erstbehandlungen je nach Kostenträger 13 - 15 Wochen. Je nach Indikation, Kostenzusage und Therapiekonzept ist jedoch auch eine geringere Therapiedauer möglich:
Auffangbehandlung nach Rückfall: 8 - 12 Wochen
Motivationsbehandlung: 4 Wochen
Kombitherapie: 4 - 8 Wochen
Festigungsbehandlung: 6 Wochen
Da sich die Rehabilitations-Dauer auch am individuellen Rehabilitationsbedarf und den Zielsetzungen orientieren sollte, ist je nach Kostenzusage, Indikation und Motivation eine längere Behandlungsdauer im Rahmen der Vorgaben der jeweiligen Leistungsträger möglich und gegebenenfalls beim jeweiligen Leistungsträger zu beantragen.
Die Mindestbehandlungsdauer in unserer Klinik beträgt für reguläre Entwöhnungsbehandlungen 8 Wochen.
Die Anreise ist in unserer Klinik an jedem Wochentag möglich. Die Hauptanreisetage sind von Montag - Donnerstag.
Falls Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie sich uns anvertrauen möchten, können Sie in unserem Patientenmanagement ein unverbindliches, persönliches oder telefonisches Vorgespräch mit einem unserer ärztlichen oder therapeutischen Mitarbeitern/ innen und/oder eine Klinikbesichtigung vereinbaren.
Nach § 10 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
Begleitkinder können im Rahmen der Haushaltshilfe (hier ist ein eigener Antrag erforderlich) bis zum Alter von sechs Jahren in unserer Klinik aufgenommen werden. Kinder werden im Zimmer der Mutter oder des Vaters untergebracht.
Damit Sie sich in Ruhe Ihrer Behandlung widmen können, werden Kleinkinder bis zum Alter von 6 Jahren in der Kita "Die Grashüpfer" in der Paracelsus-Berghofklinik II auf dem Essener Berg von erfahrenen Erzieherinnen betreut.
Die Unterbringung von erwachsenen Begleitpersonen ist im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung nicht möglich.
Die erste Besuchsmöglichkeit besteht nach drei Wochen Klinikaufenthalt am 4. Wochenende. Bedingung hierfür ist, dass der Besuch an dem therapeutisch begleiteten Sonntagsgespräch teilnimmt, dessen Ziel es ist, die Angehörigen in die Rehabilitation mit einzubeziehen.
Nach dem 4. Wochenende sind Besuche täglich außerhalb der Therapiezeiten möglich.
Besuchszeiten sind
Montag von 16.00 – 21.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 17.00 – 21.00 Uhr
Freitag von 16.00 – 21.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage von 8.45 – 21.00 Uhr.
Um die Klinik als geschützten Raum zu erhalten, bitten wir darum, die Besucher an jedem Besuchstag beim diensthabenden Pflegepersonal vorzustellen.
Beurlaubungen übers Wochenende sind im Rahmen einer Belastungserprobung (Heimfahrt) erstmalig nach 8 Wochen Behandlungsdauer möglich. Die Dauer der Heimfahrt beträgt einschließlich der An- und Abreise drei Tage, in begründeten Einzelfällen auch 5 Tage.
Im Rahmen der stationären Therapie möchten wir Sie so gut wie möglich auf die Zeit nach Ihrer Entlassung vorbereiten. Neben Strategien zum Umgang mit Suchtmittelverlangen oder sogenannten Hochrisikosituationen (also Situationen, die in der Vergangenheit i.d.R. mit Suchtmittelkonsum verbunden waren), können für Sie - je nach individueller Lebenssituation - auch Veränderungen im beruflichen und/ oder privaten Bereich relevant sein. Neben der Unterstützung durch unser multiprofessionelles Team während Ihres Aufenthalts stehen Ihnen über die stationäre Behandlung hinaus verschiedene Möglichkeiten der Anschlussbehandlung zur Verfügung, um Ihre Therapieerfolge zu festigen und in den Alltag zu transferieren:
Wechsel in eine Adaptionseinrichtung:
Für manche PatientInnen ist ein beruflicher und sozialer Neustart eine wichtige Voraussetzung für eine langfristige Abstinenz. Der Wechsel in eine Adaptionseinrichtung nach Abschluss der stationären Rehabehandlung kann Sie dabei unterstützen. In einem Zeitraum von ca. 3-4 Monaten haben Sie dabei im Anschluss an die stationäre Therapie in einem geschützten Rahmen die Möglichkeit, sich mit Therapieanschlusszielen wie der Stabilisierung Ihrer Abstinenz, einer beruflichen Wiedereingliederung bzw. Neuorientierung mit Berufspraktika und dem Knüpfen suchtmittelfreier Kontakte zu beschäftigen. Wir informieren Sie während Ihres stationären Aufenthalts gerne über die Möglichkeiten zum Wechsel in eine Adaptionseinrichtung und helfen Ihnen bei der Beantragung. Ein nahtloser Übergang ist Ihnen in unsere eigene Adaptionseinrichtung möglich.
Ambulante Nachsorgebehandlung:
Zur Festigung Ihrer Therapieerfolge, zur Unterstützung des Transfers in den Alltag nach der stationären Behandlung sowie zur weiteren Bearbeitung längerfristiger Therapieziele haben Sie die Möglichkeit, eine ambulante Weiterbehandlung in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen. Diese findet in der Regel in Form von Gruppensitzungen statt und wird von örtlichen Suchtberatungsstellen angeboten. Wir informieren Sie während Ihres stationären Aufenthalts gerne über die Möglichkeiten einer Weiterbehandlung und helfen Ihnen bei der Beantragung.
Weitere Angebote:
Weiterführende Gespräche, Hilfestellungen und Beratungen können Sie bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt erhalten. In vielen Firmen und Behörden gibt es zudem betriebliche Suchtkrankenhelfer/innen, die vor und nach der Therapie Unterstützung am Arbeitsplatz bieten.
Besuchen Sie eine Selbsthilfegruppe!
Neben den o.g. Weiterbehandlungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen sich gut zu vernetzen, um im Falle eines drohenden oder erfolgten Rückfalls schnell handeln zu können bzw. Unterstützung zu erhalten. Als sehr wertvoll hat sich hier der regelmäßige Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe erwiesen. Während Ihres Aufenthalts in unserer Klinik haben Sie Gelegenheit, sich im Rahmen regelmäßig stattfindender Informationsveranstaltungen über verschiedene Selbsthilfegruppen zu informieren. Diese Informationsveranstaltungen werden von den engagierten Mitgliedern verschiedener Selbsthilfegruppen aus der Umgebung organisiert, um Ihnen die jeweiligen Gruppenkonzepte vorzustellen.
Die Selbsthilfegruppen der Region haben sich zur AG West zusammengeschlossen und führen regelmäßig Tagungen in den umliegenden Suchtkliniken durch, alle 2 Jahre laden wir dazu sehr gern in unsere Klinik ein.
Informationen zu Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe erhalten Sie auch bei Ihrer Suchtberatungsstelle oder online. Hier finden Sie eine Zusammenstellung verschiedener Webseiten.
Für Ihre Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin im Patientenmanagement gerne zur Verfügung.