5. Juni 2020 

Paracelsus-Klinikum Sachsen hält das Besuchsverbot weiterhin aufrecht

Trotz sinkender Infektionsrate und aktuellen Lockerungen von Besuchsregelungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens seitens der sächsischen Landesregierung bleibt das Paracelsus-Klinikum Sachsen an seinen Standorten Paracelsus-Klinik Adorf/Schöneck und Paracelsus-Klinik Bad Elster weiterhin bei seinen strengen Besuchsregelungen. Nach Einschätzung der Klinikleitungen war die Umsetzung strikter Hygieneregeln in der Vergangenheit sinnvoll und sehr erfolgreich. Es gab an keinem Standort des Paracelsus-Klinikums Sachsen ein unkontrolliertes  Ausbruchsgeschehen oder Neuinfektionen bei den Patienten innerhalb der Kliniken. Die weiter geltenden Besuchsregelungen sind deshalb ein Garant für einen maximalen Schutz von Patienten und Mitarbeitern. Wie in der Vergangenheit auch, entscheidet jeweils das verantwortliche Behandlerteam bei schwerstkranken Patienten, ob Ausnahmen von einem strikten Besuchsverbot möglich sind.