Das Kniegelenk ist das größte Gelenk des menschlichen Körpers und verfügt über einen komplexen Aufbau. Ob Sport oder Arbeit – im Alltag ist unser Knie starken Belastungen ausgesetzt. Die verschleißbedingte Abnutzung des Knorpels im Kniegelenk wird medizinisch als Kniegelenkarthrose (Gonarthrose) bezeichnet. In Deutschland leiden bis zu 60 % aller Menschen im Alter über 60 Jahre an einer Gonarthrose. Mit frühzeitiger Diagnostik, kleinen Änderungen der Lebensführung und einer konservativen oder operativen Therapie, die an den Bedürfnissen, Zielsetzungen und Begleiterkrankungen der Menschen orientiert sind, können diese häufig bis ins hohe Alter und ohne wesentliche Beeinträchtigungen aktiv am Leben teilnehmen.
Behandlung mit Physiotherapie, Bädern und Medikamenten kann helfen die Lebensqualität aufrechtzuerhalten, aber der Gelenkverschleiß ist fortschreitend. Arthrose ist nicht heilbar. Schmerzen spüren die Betroffenen in der Regel zunächst beim Gehen, dann beim Treppensteigen, aber auch nach langem Sitzen oder Liegen. „Wenn der Arthroseschmerz im Kniegelenk Ihre Lebensqualität immer mehr einschränkt und konservative Therapiemaßnahmen nicht mehr helfen, ist ein künstliches Kniegelenk oft eine gute Möglichkeit für Sie, Ihre Mobilität und ein schmerzarmes Leben zurückzuerhalten“, sagt Prof. Dr. Christian Siebert. Der Chefarzt informiert in seinem Vortrag über das gesamte Behandlungsspektrum der Knieendoprothetik (künstlicher Kniegelenkersatz).
- Zeit: Mittwoch, 08.06.2022, um 17:00 Uhr
- Ort: Paracelsus-Klinik Langenhagen, Oertzeweg 24
- 30851 Langenhagen im Konferenzraum 1
Die kostenlose Informationsveranstaltung findet am Mittwoch um 17.00 Uhr in der Paracelsus-Klinik am Silbersee statt.
Die Sitzplätze sind begrenzt und eine Anmeldung ist zwingend erforderlich.
Anmeldungen werden telefonisch unter 0511 7794-0 entgegengenommen.
Alle Besucher müssen geimpft und genesen sein und aktuell getestet sein (2G+). Deshalb ist ein Nachweis über ein negatives Testergebnis (PCR oder Antigen-Test) einer der anerkannten Teststellen vorlegen. Der Test darf nicht älter 24h (Antigen Test) bzw. 48h (PCR Test) sein. Diese Regelung gilt für Geimpfte (auch nach Drittimpfung) und Genesene. Entsprechende Nachweise sind bitte mitzubringen.