Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder tiefergehende Informationen benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

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Sobald uns die Kostenzusage Ihres Leistungsträgers vorliegt, erhalten Sie von unserem Patientenmanagement ein Einladungsschreiben mit dem konkreten Aufnahmetermin und weiteren Hinweisen.

Außerdem erhalten Sie von uns eine detaillierte Liste, was Sie zu Ihrer Reha bei uns mitbringen und worauf Sie achten sollten.

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Ihre Anreise sollte in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr erfolgen. Wenn Sie mit der Bahn anreisen ist Ihr Zielbahnhof Bohmte. Rufen Sie uns an, wenn Sie in Bohmte sind, dann holen wir Sie dort ab!

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Leistungsträger sind:  Deutsche Rentenversicherung Bund und Länder, gesetzliche und private Krankenkassen, Sozialleistungsträger, Beihilfe und Heilfürsorge.

Die Kosten trägt:

  • die Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren,
  • die Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind (z.B. Hausfrauen, Schüler, Studenten),
  • das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es für eine bestimmte Zeit waren,
  • der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten,
  • das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat geworden sind,
  • die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.

Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort.

Bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab.

Sind Sie Selbstzahler oder Privatpatient?

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Patientenmanagement!

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Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel bei Erstbehandlungen 13 bis 15 Wochen. Je nach Indikation und Kostenzusage ist jedoch auch eine geringere Behandlungsdauer möglich:

  • Rückfallbehandlung = acht bis zwölf Wochen
  • Festigungsbehandlung = sechs Wochen
  • Kombi-Therapien = acht bis sechszehn Wochen

Die Mindestbehandlungsdauer in unserer Klinik beträgt für reguläre Entwöhnungen acht Wochen!

Ihre Rehabilitations-Dauer orientiert sich an Ihrem individuellen Rehabilitationsbedarf und Ihren Zielsetzungen. Folgend ist je nach Kostenzusage, Indikation und Motivation eine längere Behandlungsdauer im Rahmen der Vorgaben Ihres jeweiligen Leistungsträger möglich und ggf. bei Ihrem jeweiligen Leistungsträger zu beantragen.

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Aufnahmetermine in unserer Klinik sind an jedem Wochentag möglich. Hauptanreisetage sind von montags bis donnerstags.

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In einem unverbindlichen persönlichen Vorgespräch können Sie sich über unsere Behandlung informieren und unsere Klinik kennenlernen. Unser Patientenmanagement vereinbart gerne einen Termin mit Ihnen! Gerne können Sie sich auch durch unseren virtuellen Klinikrundgang klicken und einen ersten Eindruck von unserer Klinik gewinnen.

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Bei einer Rehabilitation handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, weshalb Ihnen während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik kein Urlaub angerechnet wird.

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Laut Gesetzlicher Regelung besteht in der Bundesrepublik eine Zuzahlungspflicht von 10,00 € pro Tag. Rehabilitanden mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, welche Zuzahlung Sie konkret leisten müssen und welche Möglichkeiten der Befreiung Sie wahrnehmen können.

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Ihre Begleitkinder können im Rahmen der Haushaltshilfe (hier ist ein eigener Antrag erforderlich!) bis zum Alter von sechs Jahren in unserer Klinik aufgenommen werden. Ihre Kinder werden mit in Ihrem Zimmer untergebracht.

Die Unterbringung von erwachsenen Begleitpersonen ist im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung in unserer Klinik nicht möglich. Die Einbeziehung Ihrer Familienangehörigen und Ihren engen Bezugspersonen ist aber grundsätzlich ein bedeutsamer Faktor für den langfristigen Erfolg unserer Entwöhnungsbehandlung. Dies bedeutet, dass Gespräche mit Ihren Angehörigen bereits bei der Aufnahme im Rahmen der Wochenendbesuche und vor allem in Form von Paar- und Familiengesprächen stattfinden können.

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Die Ausgangsregeln sind in drei Phasen unterteilt.

Erste Phase: Ausgangssperre 

Für die Zeit der Orientierungsgruppe gilt eine vollständige Ausgangssperre. In dieser Zeit dürfen Sie das Gelände nicht verlassen werden.

Zweite Phase: Begleiteter Ausgang

Mit dem Wechsel in Ihre Bezugsgruppe dürfen Sie das Gelände in Begleitung eines Patienten aus Ihrer Bezugsgruppe verlassen. Diese Phase gilt für eine Woche. 

Dritte Phase: Vollständiger Ausgang 

Sie dürfen nach dem Mittagessen in der therapiefreien Zeit das Gelände verlassen. 

Die erste Besuchsmöglichkeit besteht somit ab dem 3. Sonntag Ihres Klinikaufenthaltes. Voraussetzung ist, dass Sie dann gemeinsam mit Ihrem Angehörigen am Sonntagsgespräch unter Leitung unserer Therapeuten teilnehmen. Ziel ist das Einbeziehen der Angehörigen in Ihre Rehabilitation, da diese Ihren Therapieerfolg maßgeblich positiv beeinflussen können.

Nach dem dritten Wochenende sind Besuche täglich außerhalb der Therapiezeiten möglich.

Besuchszeiten sind Montag bis Freitag 17.00 bis 21.00 Uhr sowie Samstag, Sonn- & an Feiertagen 8.45 bis 21.00 Uhr.

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Eine weitere stationäre Reha kann bei entsprechender medizinischer Begründung und deutlicher Notwendigkeit beantragt werden, bspw. in Form einer Festigungsbehandlung oder einer Rückfallbehandlung. Sprechen Sie mit Ihrer Suchtberatungsstelle oder Ihrem Hausarzt.

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen des Patientenmanagements oder aus dem Bereich Kommunikation & Marketing. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Rückfragen wie folgt gerne zur Verfügung:

Mo – Do 8.15-17.00 Uhr
Fr 8.15-15.30 Uhr
05472 935-156 bzw. -155

Karriere

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