Auswahl ihrer Rehabilitationsklinik

Wir freuen uns, dass Sie sich für Ihre Rehabilitationsmaßnahme unsere Paracelsus Klinik am Schillergarten Bad Elster ausgesucht haben. Sie haben nach § 8 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht und damit wesentlichen Einfluss auf die Auswahl Ihrer Rehabilitationsklinik.

Geben Sie bei der Beantragung Ihrer Reha-Maßnahme an, dass Sie diese in unserer Paracelsus Klinik Bad Elster in Anspruch nehmen möchten. Am besten mit einer kurzen Begründung, warum Sie die Erfahrung und Expertise unserer Klinik in Ihrem Fall für besonders geeignet halten. Der Kostenträger wird diese, bei medizinischer Eignung Ihrer Wunschklinik, gerne bewilligen.

Sie haben keine Begründung parat? Wir haben ein formloses Schreiben als Hilfestellung für Sie vorbereitet.

Wunsch- und Wahlrecht

Manchmal kommt es vor, dass ein Kostenträger die gesetzlichen Regelungen des SGB IX übersieht und eine andere Klinik als die unsere für Ihre Reha-Maßnahme aussucht. Sie haben dann die Möglichkeit, Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen und erneut Ihr vom Gesetz garantiertes Wunsch- und Wahlrecht auszuüben. Bitte beachten Sie dabei, dass es meistens eine Widerspruchfrist gibt (ist als Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthalten). Halten Sie diese Frist unbedingt ein.

Wir haben Ihnen ein Schreiben vorbereitet, wenn Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und über die Auswahl Ihrer Rehabilitationsklinik selbst entscheiden möchten. Sie können dieses Formular ausdrucken und müssen nur noch Ihren Namen und die Kontaktdaten des Leistungsträgers Ihrer Rehabilitation eintragen. Schreiben Wunsch- und Wahlrecht

Übrigens: Wenn der Kostenträger eine andere Klinik für Sie aussucht, muss er detailliert begründen, warum er Ihre Wunschklinik ablehnt. Pauschalierte Formulierungen wie „mit der Klinik besteht kein Vertrag“ oder „die Klinik ist zu teuer“ reichen hier nicht aus.

Mehr zum Wunsch- und Wahlrecht erfahren Sie in unserem Blogbeitrag. Blogbeitrag Wunsch-und Wahlrecht

Karriere

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