8. März 2023 

Aktuelle Coronaregeln bis 7. April

Für Beschäftigte und Patienten im stationären Bereich entfällt seit dem 1. März die Test- und Maskenpflicht. Besucher müssen weiterhin eine Maske tragen. Dieses gilt auch für Besucher/Patienten im ambulanten Bereich.

Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung zum 1. März 2023 die Regelungen für Corona-Schutzmaßnahmen für medizinische Einrichtungen angepasst. Ab dem 1. März entfällt somit auch in unserer Klinik die Masken- und Testpflicht für Mitarbeitende. Das gilt auch für Honorarkräfte oder Mitarbeiter externer Dienstleister. Wer sich damit unsicher fühlt, kann weiterhin freiwillig zum eigenen Schutz eine Maske tragen (med. Mund-Nasenschutz ausreichend). Diese stellen wir zur Verfügung. Für Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen gilt weiterhin: wer krank ist, bleibt zu Hause. 

Im Ausbruchsfall können gesonderte Regelungen gelten. 

Auch für unsere Patientinnen und Patienten entfallen ab 1. März die Test- sowie die Maskenpflicht. Natürlich stellen wir auch unseren Patienten, die weiterhin freiwillig Maske tragen wollen, medizinischen Mund-Nasenschutz zur Verfügung. Bei bestehender Symptomatk ist eine vorherige Abklärung mit der Klinik notwendig, ggf. ist dann ein Test erforderlich.

Besuchsregeln

Es dürfen wieder Besucher uneingeschränkt ins Haus. Für Besucher gilt allerdings weiterhin eine Maskenpflicht (med. Mund-Nasenschutz ausreichend). Eine Begrenzung der Besucherzahl je Patient entfällt.