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Ihr Weg zur Paracelsus Wunsch-Reha

 Nach Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen, um doch noch in Ihre Wunschklinik zu kommen.

Sie haben die Wahl! Sie können frei entscheiden und müssen nicht den Empfehlungen des Kostenträgers folgen.

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Sie interessieren Sie für eine Reha in unserer Klinik? Sie haben Fragen zur Rehabilitation bei uns oder wollen ganz einfach den nächstmöglichen Aufnahmetermin wissen? Dann setzen Sie sich mit unserem Patientenmanagement in Verbindung. Wir sind gerne für Sie da!

Unser Patientenmanagement erreichen Sie

Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr

T 08381 501-0

Ansprechpartner:

Ihr Weg zu uns – Antragsstellung

Gemäß § 4 des Sozialgesetzbuches I haben alle Sozialversicherten einen Anspruch auf eine Rehabilitation. Wenn Sie an einer körperlichen oder seelischen Erkrankung leiden, die dauerhaft zu Einschränkungen führen kann, chronisch krank sind oder Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, die ebenfalls zu einer dauerhaften Erkrankung führen können, können Sie eine Reha-Maßnahme beantragen. Dabei gibt es verschiedene Verfahren.
 
Aus dem Krankenhaus heraus (Anschlussrehabilitation)
In diesem Fall spricht man von einer Anschlussrehabilitation (AR) oder Anschlussheilbehandlung (AHB) – beide Begriffe werden synonym verwendet. Der Sozialdienst des Krankenhauses wird Ihre AR einleiten und Sie während der Antragsstellung und der Auswahl der Klinik unterstützen.
 
Sobald uns eine Kostenzusage Ihrer Rentenversicherung bzw. Krankenkasse vorliegt, erhalten Sie schriftlich oder telefonisch Bescheid über den Beginn Ihrer Rehabilitation.
 
Im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt erfolgt die Aufnahme entweder direkt oder innerhalb von zwei Wochen.
 
Von zu Hause aus (Heilverfahren)
Sie haben bereits eine Akutbehandlung abgeschlossen oder sind bisher ambulant versorgt worden? Sie werden von Ihrem Hausarzt oder Facharzt oder eine Beratungsstelle betreut? In diesen Fällen erfolgt die Antragsstellung in der Regel durch Ihren Hausarzt bzw. durch Ihren Facharzt. Für eine stationäre Entwöhnungsbehandlung bei Suchterkrankungen häufig über Ihre Suchtberatungsstelle.
 
Als Berufstätige/r richtet sich der Antrag an Ihre zuständige Rentenversicherung mit dem Ziel, Ihre Erwerbsfähigkeit zu sichern („Reha vor Rente“) – andernfalls ist Ihre Krankenkasse leistungspflichtig.
 
Jeder Patient kann seine Maßnahme selbst beantragen, d. h. Sie können Ihren Antrag auch ohne den Umweg über einen niedergelassenen Arzt oder Ihre Beratungsstelle bei Ihrer Kasse oder auch der Rentenversicherung einreichen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie über Ihre Krankenkassen oder über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig ist jedoch dabei, dass ein Arzt ein ärztliches Gutachten verfasst, in dem er die medizinische Notwendigkeit Ihres Reha Antrages begründet sowie Ihre Symptome und Beschwerden definiert. Bei Suchterkrankungen ist die Erstellung eines Sozialberichtes zwingend erforderlich. Das Gutachten bzw. den Sozialbericht reichen Sie dann zusammen mit dem Reha-Antrag ein.
 
Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Antrag auf Kostenübernahme vor Beginn Ihres Reha-Aufenthalts bei Ihrer Versicherung einreichen.
 
Nahtlosverfahren bei Suchterkrankungen
Eine weitere Zugangsmöglichkeit bei Suchterkrankungen ergibt sich durch das „Nahtlosverfahren“. Während einer qualifizierten Entgiftung können Sie in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Klinik die stationäre Entwöhnung einleiten. Innerhalb von fünf Tagen muss Ihr Kostenträger über die Bewilligung der Maßnahme entscheiden. Ziel ist der nahtlose Übergang von der qualifizierten Entgiftung in die stationäre Entwöhnung. Sprechen Sie Ihren Sozialdienst an!
 
Bei der Antragsstellung gehen Sie wie folgt vor:
 
Rehabedarf feststellen
Lassen Sie zunächst von einem Arzt bzw. zusammen mit Ihrer Beratungsstelle die Notwendigkeit einer Rehabilitation feststellen.
 
Kostenträger ermitteln
Stellen Sie fest, welcher Kostenträger für Ihre Rehabilitation aufkommt. Bei Berufstätigen ist das in der Regel ein Rentenversicherungsträger. Bei Rentnern kommt meist die Gesetzliche Krankenkasse zum Tragen. Bei Unfällen häufig die Unfallversicherung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, schicken Sie den Antrag an einen der in Frage kommenden Sozialversicherungsträger. Sie sind verpflichtet, den Antrag innerhalb von 14 Tagen an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
 
Antragsformular und weitere Dokumente
Neben dem Reha-Antrag gibt es weitere Dokumente, die wichtig für die Antragsstellung sind. Dazu gehören ärztliche Befundberichte, die Ihre Beschwerden verdeutlichen und bereits erfolgte Therapien beinhalten oder ein Selbsteinschätzungsbogen, in dem Ihre Einschränkungen im Alltag abgefragt werden. Für eine stationäre Entwöhnungsbehandlung bei Suchterkrankungen ist die Erstellung eines Sozialberichts zwingend erforderlich – mit Hilfe Ihres Haus- oder Facharztes oder Ihrer Suchtberatungsstelle.
 
Antrag einreichen
Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, reichen Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein. Vergessen Sie dabei nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht auszuüben: Geben Sie auf dem Reha-Antrag bereits Ihre Wunschklinik mit an. Weitere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier (Link zur Rubrik Wunsch-&Wahlrecht)


Wunsch- und Wahlrecht

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?
Das Wunsch- und Wahlrecht ermöglicht Patientinnen und Patienten, sich ihre Rehaklinik selbst auszusuchen – egal ob ambulant oder stationär. Juristische Grundlage für das Wunsch- und Wahlrecht ist das Sozialgesetzbuch IX. Das Gesetz legt in § 8 fest, dass „berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten” zu entsprechen ist.
 
Niemand muss sich an einer vorgegebenen Klinikliste der Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren. Einzige Einschränkung: Die Klinik der Wahl muss die grundlegenden Voraussetzungen für die passende Rehabilitation erfüllen.
 
Geben Sie auf dem Reha-Antragsformular keine Wunschklinik an, werden Ihnen von der Rentenversicherung automatisch vier Einrichtungen zur Auswahl angeboten, die sich nach den Qualitätskriterien der Rentenversicherung für Ihre Indikation eignen.
 
Wie übe ich das Wunsch- und Wahlrecht aus?
Sie geben ganz einfach auf Ihrem Reha-Antrag bereits Ihre Wunschklinik an. Am besten erklären Sie, warum sich die gewünschte Einrichtung besonders für Ihre Rehabilitation eignet. Beispiele hierfür sind eine bessere medizinische Eignung der Klinik, spezielle Infrastrukturen der Klinik oder ein spezielles, zu Ihrem Krankheitsbild passendes Therapieangebot.
 
Voraussetzungen für die Bewilligung einer Reha-Klinik
Die Klinik muss sich nachweislich für die Rehabilitation der Erkrankung des Patienten eignen.
Der Kostenträger muss mit der Klinik einen Versorgungs- und Belegungsvertrag abgeschlossen haben (§21 SGB IX für die Rentenversicherung und §111 SGB V für die gesetzlichen Krankenkassen). Alle Paracelsus Rehakliniken haben entsprechende Verträge mit den Kostenträgern!
Die Wunschklinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein. Alle Paracelsus Rehakliniken erfüllen die vorgegebenen Qualitätsstandards!
 
Argumentationshilfen für eine Reha in der Wunschklinik
Größten Erfolg hat aber nach Erfahrungen von Paracelsus, wer seinen Wunsch auch begründen kann – zum Beispiel mit einer besseren medizinischen Eignung oder einem besonderen Therapieangebot, das genau auf das eigene Krankheitsbild zugeschnitten ist. Denn der Gesetzgeber verpflichtet den Kostenträger dazu, die medizinische Eignung über das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ zu stellen.
 
Kurz: Vorrang hat, was dem Patienten am meisten hilft. Wer also beispielsweise eine besondere Nähe oder einen besonderen Abstand zu seiner Familie braucht, kann dies als Begründung angeben. Denn die persönliche Lebenssituation fließt immer in die Bearbeitung eines Reha-Antrags mit ein. Auch, wer schon einmal in seiner Wunschklinik war und wem dort gut geholfen wurde, kann damit argumentieren. Wir empfehlen daher immer ein paar Sätze zu ergänzen.
 
Weitere Argumentationspunkte können sein:

  • Ihre Wunschklinik deckt auch zutreffende Nebenerkrankungen mit ab
  • Ihre Wunschklinik bietet die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen und damit ein interdisziplinäres Konzept zur Behandlung Ihrer Krankheit.
  • Ihre Wunschklinik ist spezialisiert auf die psychoonkologische Unterstützung und Hilfe bei der Krankheitsverarbeitung nach Krebs.
  • Das Klima am Klinikstandort (z.B. Luftkurort Scheidegg) ist dem Behandlungserfolg zuträglich.
  • Sie wollen räumlichen und damit auch psychischen Abstand zu Ihrer alten Umgebung gewinnen (z. B. bei Abhängigkeitserkrankungen).
  • Sie wollen eine Begleitperson, Ihre Kinder oder ein Haustier mitnehmen, und in der Wunschklinik ist dies möglich.

Wunsch- und Wahlrecht abgelehnt? – Widerspruch einlegen
Wird der Antrag dennoch abgelehnt, muss der Kostenträger das detailliert begründen. Oft wird der Fall aber in einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter unter Bezug auf das Wunsch- und Wahlrecht schnell und unkompliziert geklärt. Sollte es hier zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, raten wir, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen. Ergänzend können Gutachten oder eine Stellungnahme des Arztes helfen. Etwa jeder zweite eingelegte Widerspruch hat nach Erfahrung der Paracelsus Kliniken Erfolg. Zu beachten ist allerdings die Widerspruchsfrist, die in der Regel vier Wochen beträgt.
 
Übrigens: Auch wenn Ihre Reha insgesamt abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen.
 
Die Rehakliniken von Paracelsus erfüllen allesamt die notwendigen Voraussetzungen als Wunsch- und Wahlklinik. Selbst wenn ein Antrag bereits für eine andere Rehaklinik bewilligt wurde, kann Sie eine Heilstättenänderung beantragen und damit in eines unserer Häuser wechseln. Hier finden Sie einen Musterbrief zur Heilstättenänderung. -> Link zum Musterbrief
 
Gute Gründe für uns
Die Paracelsus Rehakliniken sind spezialisiert auf die Rehabilitation von Patienten nach Unfällen, Operationen oder Erkrankungen. Wir bieten modernste Therapie- und Diagnoseverfahren, die individuell auf die Bedürfnisse jedes Patienten abgestimmt werden, sowie eine umfassende interdisziplinäre Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal. Und mit der Paracelsus Therapie-App können Sie zu Hause Ihren Behandlungserfolg weiter festigen.
 
Paracelsus Therapie-App
Analoge Therapie trifft auf Digitalität. Mit unserer Paracelsus Reha-App möchten wir Ihren persönlichen Therapieerfolg digital unterstützen.
 
Qualität ist uns wichtig – Mit unserer Paracelsus Therapie-App erhalten Sie eine bestmögliche Ergänzung zur Ihrem Reha-Aufenthalt. Denn sie enthält viele hauseigene Übungen, die Sie selbständig mit der App anwenden können. Ihre Zugangsdaten erhalten Sie von uns vor Therapiebeginn.
 
Vorteile:
Schon zu Hause mit der Reha starten (Pre-Reha)
Persönlicher Therapieplan – jederzeit und überall abrufbar
Nachsorge mit unserer Therapie-App bietet viele Vorteile
Zusätzliche Unterstützung während der Reha

Formulare und Hilfen

Antragsformular
Grundsätzlich können Sie von jedem Kostenträger ein Antragsformular anfordern. Auch beim Haus-/Facharzt, über den Sozialdienst im Krankenhaus oder Ihre Beratungsstelle können Sie die Formulare erhalten. Oder Sie laden sie im Internet herunter, z.B. bei der Deutschen Rentenversicherung.
 
Musterbrief Wunsch-Rehaklinik
Es reicht meist eine einfache Angabe der Wunsch-Rehaklinik beim Einreichen des Reha-Antrags an den Kostenträger aus. Hier finden Sie einen Musterbrief, den Sie gerne verwenden können.

Musterbrief Heilstättenänderung
Die Paracelsus Rehakliniken erfüllen allesamt die notwendigen Voraussetzungen als Wunsch- und Wahlklinik. Selbst wenn ein Antrag bereits für eine andere Rehaklinik bewilligt wurde, kann Sie eine Heilstättenänderung beantragen und damit in eines unserer Häuser wechseln. Hier finden Sie einen Musterbrief zur Heilstättenänderung.

Reha-Qualität? Dann Paracelsus!

Um die Qualität der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zu verbessern, setzt die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Instrumente und Verfahren zur Qualitätssicherung ein. Die Ergebnisse sind unter www.meine-rehabilitation.de einsehbar und wirken sich auch auf die Zuweisung der Versicherten in medizinische Einrichtungen aus. Geben Sie auf dem Reha-Antragsformular keine Wunschklinik an, werden Ihnen von der Rentenversicherung automatisch vier Einrichtungen zur Auswahl angeboten, die sich nach diesen Qualitätskriterien richten.
Eine hohe medizinische, therapeutische und Service-Qualität für unseren Patientinnen und Patienten bestimmt unsere tägliche Arbeit in allen Paracelsus Rehakliniken. Unser Anspruch ist es, uns stetig weiterzuentwickeln und die Therapien dem aktuellen Forschungsstand und Anforderungen anzupassen, um unseren Patientinnen und Patienten die bestmöglichen Hilfen und Begleitungen bieten zu können. Mehr zu unserem Qualitätsanspruch finden Sie hier

Kostenübernahme

Die Kosten einer Reha hängen von ihrer Dauer, der Behandlung und den indikationsspezifischen Maßnahmen ab. Sie müssen jedoch nicht selbst für die Kosten Ihrer Reha aufkommen. Die Kosten übernimmt Ihr zuständiger Kostenträger. Das ist meistens die Rentenversicherung oder eine Gesetzliche Krankenversicherung.
Anders als bei gesetzlich Versicherten übernimmt bei Beamten des öffentlichen Dienstes kein einzelner Leistungsträger die Kosten für den Reha-Aufenthalt. Die Besoldung von Beamten ist so bemessen ist, dass diese sich im Krankheitsfall finanziell selbst absichern können. Daher übernehmen private Krankenversicherungen lediglich einen bestimmten Prozentsatz der Reha-Kosten. Dennoch ist eine medizinische Rehabilitation zu 50 bis 80 Prozent beihilfefähig. Darüber hinaus können Private Krankenversicherungen die Kosten für eine Rehabilitation übernehmen.

Kontakt für Aufnahmetermin

Sie interessieren Sie für eine Reha in unserer Klinik? Sie haben Fragen zur Rehabilitation bei uns oder wollen ganz einfach den nächstmöglichen Aufnahmetermin wissen? Dann setzen Sie sich mit unserem Patientenmanagement in Verbindung. Wir sind gerne für Sie da!
Unser Patientenmanagement erreichen Sie
Montag bis Freitag von 7.30 bis 17.00 Uhr
T 08381 501-0
Ansprechpartner: