22. April 2020 

Aufnahmekriterien für elektive Patienten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Aufnahmekriterien hat das Zentralinstitut für Krankenhaushygiene (ZIKH)  für elektive Patienten beschlossen:

  • Vor Aufnahme Befragung auf mögliche COVID-19-Infektion und Temperaturmessung. Wird eine Frage mit Ja beantwortet oder eine erhöhte Temperatur gemessen, entscheidet der zuständige Arzt die weiteren Schritte in Absprache mit der Hygiene.
  • Alle Mitarbeiter tragen einen Mundschutz (aus Stoff) immer bei Patientenkontakt und bei Kontakt zu Personal, wenn der Mindestabstand (1,5-2m) nicht eingehalten werden kann.
  • Alle Patienten erhalten pro Tag einen Einmalmundschutz. Dabei sollten zuerst die Mundschutze mit Gummischlaufen ausgehändigt werden, um die Ressourcen der chirurgischen Mundschutze zu schonen.
  • Alternativ können die Kliniken den Patienten Stoffmundschutze zum Selbstkostenpreis anbieten, wenn das organisiert werden kann.
  • In Bundesländern mit genereller Mundschutzpflicht werden die Patienten im Aufnahmeanschreiben aufgefordert, selbst Mundschutze mitzubringen.
  • Das Besuchsverbot hat weiterhin Bestand.
  • Die Belegung der Patientenzimmer muss so erfolgen, dass ein ausreichender Abstand zwischen den Betten (1,5-2m) gewährleistet ist. So können z.B. bestimmte Dreibettzimmer zukünftig nur mit maximal zwei Patienten belegt werden.
  • Patienten aus Pflegeheimen oder aus Regionen mit akutem Ausbruchsgeschehen müssen vor Aufnahme abgestrichen und präemptiv isoliert werden.
  • Eingriffe sollten vor Ort nach dem abschätzbaren Risiko geplant werden. Für einige Kliniken kann es sinnvoll sein, mit ambulanten Eingriffen und so sehr kurzer Liegedauer zu starten.