Häufige Fragen

Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder tiefergehende Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

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Sobald uns die Kostenzusage Ihres Leistungsträgers vorliegt, erhalten Sie von unserem Patientenmanagement ein Einladungsschreiben mit dem konkreten Aufnahmetermin und weiteren Hinweisen.

Außerdem erhalten Sie von uns eine detaillierte Liste, was Sie zu Ihrer Reha bei uns mitbringen und worauf Sie achten sollten.

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Ihre Anreise sollte bis 9.00 Uhr erfolgen. Wenn Sie mit der Bahn anreisen ist Ihr Zielbahnhof Bohmte. Die Selbstanreise im eigenen Fahrzeug ist möglich. Wenn Sie mit dem eigenen PKW anreisen, beachten Sie bitte, dass das Parken kostenpflichtig ist, die Anzahl der Parkplätze am Klinikgelände limitiert ist und Sie die Anreise mit dem PKW im Patientenmanagement anmelden – ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Sie für das ordnungsgemäße Abstellen für das Kraftfahrzeug selbst verantwortlich sind und die Klinik keinerlei Haftung für etwaige Schäden übernimmt

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Leistungsträger sind: Deutsche Rentenversicherung Bund und Länder, gesetzliche und private Krankenkassen, Sozialleistungsträger, Beihilfe und Heilfürsorge.

Die Kosten trägt:

  • die Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren,
  • die Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind (z.B. Hausfrauen, Schüler, Studenten)
  • das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren
  • der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten,
  • das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat geworden sind,
  • die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.

Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort.

Bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab.

Sind Sie Selbstzahler oder Privatpatient? Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unser Patientenmanagement, T 05472 405-120!

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Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel bei Erstbehandlungen 13 bis 15 Wochen. Je nach Indikation und Kostenzusage ist jedoch auch eine geringere Behandlungsdauer möglich:

  • Rückfallbehandlung = 8 bis 12 Wochen
  • Festigungsbehandlung = 6 Wochen
  • Kombi-Therapien = 8 bis 16 Wochen
  • ISOR= mindestens 12 Wochen

Die Mindestbehandlungsdauer in unserer Klinik beträgt für reguläre Entwöhnungen 8 Wochen!

Da sich Ihre Rehabilitations-Dauer auch an Ihrem individuellen Rehabilitationsbedarf und Ihren Zielsetzungen orientieren sollte, ist je nach Kostenzusage, Indikation und Motivation eine längere Behandlungsdauer im Rahmen der Vorgaben Ihres jeweiligen Leistungsträger möglich und ggf. bei Ihrem jeweiligen Leistungsträger zu beantragen.

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Aufnahmetermine in unserer Klinik sind an jedem Wochentag möglich.

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In einem unverbindlichen persönlichen Vorgespräch können Sie sich über unsere Behandlung informieren und unsere Klinik kennenlernen. Unser Patientenmanagement vereinbart gerne einen Termin mit Ihnen!

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Bei einer Rehabilitation handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, weshalb Ihnen während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik kein Urlaub angerechnet wird.

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Laut Gesetzlicher Regelung besteht in der Bundesrepublik eine Zuzahlungspflicht von 10,00 € pro Tag. Rehabilitanden mit niedrigem Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. Arbeitslosengeld) können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, welche Zuzahlung Sie konkret leisten müssen und welche Möglichkeiten der Befreiung Sie wahrnehmen können.

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Weder die Unterbringung von Begleitkindern noch von erwachsenen Begleitpersonen ist im Rahmen der Entwöhnungsbehandlung bei uns möglich.

Die Einbeziehung von Familienangehörigen und engen Bezugspersonen ist aber grundsätzlich ein bedeutsamer Faktor für den langfristigen Erfolg unserer Entwöhnungsbehandlung. Im Rahmen unserer Therapie bieten wir Angehörigen-Seminare und Angehörigen-Stunden an. Die Seminare finden an jedem zweiten Wochenende im Monat von Samstagvormittag bis Sonntagmittag statt. Jeden Sonntag finden zudem einstündige Gesprächsveranstaltungen für Sie und Ihre Angehörigen statt. Weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie vor Ort bei uns!

Für die Zeit Ihrer Therapie bieten wir dagegen Therapieplätze für Patienten mit Hunden an. Genauere Informationen und Bedingungen erfragen Sie bitte über unser Patientenmanagement!

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In den ersten zwei Wochen Ihres Klinikaufenthaltes haben Sie nur Ausgang innerhalb des geschützten Rahmens des Klinikgeländes. Besuch können Sie zwei Wochen nach Anreise (ab dem 15. Tag) zu den nachfolgenden Zeiten bekommen:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag 16.00 bis 22.00 Uhr
  • Mittwoch 15.00 bis 22.00 Uhr
  • Freitag 16.00 bis 22.30 Uhr
  • Samstag 8.30 bis 22.30 Uhr
  • Sonntag 8.30 bis 22.00 Uhr

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Eine weitere stationäre Reha kann bei entsprechender medizinischer Begründung und deutlicher Notwendigkeit beantragt werden, bspw. in Form einer Festigungsbehandlung oder einer Rückfallbehandlung. Sprechen Sie mit Ihrer Suchtberatungsstelle oder Ihrem Hausarzt.

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen des Patientenmanagements oder aus dem Bereich Kommunikation & Marketing. Beide Stellen stehen Ihnen für Rückfragen wie folgt gerne zur Verfügung:

Mo – Do 8.00-16.30 Uhr
Fr 8.00-15.00 Uhr
T 05472 405-120 bzw. 935-155

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