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Erste Hilfe sollte jeder beherrschen

Stellvertretender Leiter der Notaufnahme der Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg weist anlässlich des Internationalen Tags der Ersten Hilfe am 11. September auf die Bedeutung der Hilfe von jedermann bei Notfällen hin.

Ein Unfall auf der Autobahn, ein Kollege verletzt sich bei der Arbeit, ein Mensch bricht in der Fußgängerzone bewusstlos zusammen: Hand aufs Herz – wer weiß wirklich, was im Fall der Fälle zu tun ist und wie man richtig Erste Hilfe leistet? Dass Erste Hilfe Leben retten kann, daran erinnern regelmäßig am zweiten Samstag im September, dem Internationalen Tag der Ersten Hilfe, zahlreiche Verbände und Hilfsorganisationen. Obwohl es in diesem Jahr im Zuge der Corona Pandemie und unter den vorherrschenden Hygienebestimmungen am 11. September erneut nur wenige Aktionstage und Informationsstände geben wird, ist das Thema hoch aktuell.

Dank an alle Helfer

„Je früher die Hilfe im Ernstfall kommt, desto besser. Das sehen wir täglich in unserer Notfallambulanz”, erklärt dazu Magnus Vendel, Stellvertretender Leiter der Notaufnahme der Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg. „Erste Hilfe kann nicht nur Leben retten, sondern auch Langzeitfolgen erheblich mindern. Jeder von uns kann von einer Minute auf die andere gefordert sein, Hilfe zu leisten und sollte dann die lebensrettenden Handgriffe sicher beherrschen.” Die Fachärzte für Notfallmedizin der Paracelsus-Kliniken rufen deshalb anlässlich des Aktionstages dazu auf, regelmäßig einen Auffrischungskurs für Erste Hilfe zu belegen. Gleichzeitig erinnern sie auch daran, wie wichtig ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind. Neben dem Engagement zum Beispiel beim Katastrophenschutz, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder als Sanitäter bei Großveranstaltungen ist es in Deutschland für alle Betriebe ab zwei Personen Pflicht, einen oder mehrere Ersthelfer zu benennen. Das gilt übrigens auch für Schulen, an denen Lehrerinnen und Lehrer die Ersthelfer-Aufgaben übernehmen. „Wir begrüßen dieses persönliche Engagement außerordentlich und bedanken uns bei jeder und jedem, der hier die Initiative ergreift”, so Magnus Vendel.

Gemeinsamer Tag von Rotem Kreuz und Rotem Halbmond

Der Internationale Tag der Ersten Hilfe geht auf eine Initiative der International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies zurück – auf Deutsch: Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. In diesem Jahr wird sogar ein kleines Jubiläum gefeiert, denn es ist der 20. Jahrestag der Ersten Hilfe. Inzwischen beteiligen sich über 150 Länder daran. Ziel ist es, die Öffentlichkeit daran zu erinnern, wie wichtig und unverzichtbar eine fachgerechte Hilfe im Notfall ist.

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Paracelsus: Mehr als 80 Prozent aller Beschäftigten geimpft

Beschäftigte des Gesundheitsunternehmens sind bei der Impfbereitschaft vorbildlich / Hohe Impfquote bringt Sicherheit für Mitarbeiter und Patienten / Unternehmensstrategie zeigt auch in Henstedt-Ulzburg Wirkung.

Die Statistik ist beeindruckend: Nach aktuellen Zahlen der Paracelsus-Kliniken haben sich mit Stand Ende Juli bisher rund 79 Prozent der 4.047 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken des Gesundheitsunternehmen impfen lassen. Dazu kommen zusätzlich Impfungen von Beschäftigten in der Osnabrücker Zentrale, sowie private Termine in Impfzentren und bei Hausärzten, die nicht vom Unternehmen selbst dokumentiert sind. „Wir gehen derzeit davon aus, dass deutlich mehr als 80 Prozent unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständig geimpft sind”, erklärt dazu Privat-Dozentin Dr. med. Karolin Graf, kommissarische Leiterin des Zentralinstituts für Krankenhaushygiene der Paracelsus-Kliniken.

Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg mit hoher Quote

Auch die Paracelsus-Klinik Henstedt-Ulzburg geht mit gutem Beispiel voran. Hier sind nach der Statistik des Unternehmens von den insgesamt 390 Beschäftigten bisher mindestens 369 zum ersten Mal und zweiten Mal geimpft. Das entspricht einer Quote von hervorragenden 94,6 Prozent. „Wir sind sehr froh darüber, dass wir eine so hohe Impfbereitschaft bei unseren Beschäftigten erzielen und auch Skeptiker überzeugen konnten”, freut sich Klinikmanagerin Anke Franzke. „Das bringt in der laufenden vierten Welle nicht nur Sicherheit für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern natürlich auch für unsere Patientinnen und Patienten. Mit unserem zusätzlichen umfassenden Hygienekonzept muss niemand mehr Angst davor haben, sich in der Klinik anzustecken.”

Mit mobilen Teams und Überzeugungskraft

Das Geheimnis des Erfolgs liegt bei Paracelsus vor allem in der Strategie. „Wir haben in unseren Kliniken keine zentralen Impftermine angesetzt, zu denen dann die Beschäftigten hätten kommen müssen, sondern sind mit mobilen Teams auf die Stationen gegangen und haben dort ein Impfangebot unterbreitet”, erklärt Dr. Graf. „Damit wurde vor allem das Argument, für eine Impfung keine Zeit zu haben, vor Ort entkräftet.” Gleichzeitig beobachteten die mobilen Teams einen sozialen Dominoeffekt. Wenn sich ein Kollege impfen liest, folgten meist mehrere andere nach. Ganze Stationen wurden so komplett immunisiert. Und auch Fragen zum Impfen und den verwendeten Vakzinen ließen sich von den mobilen Teams direkt vor Ort beantworten. Um alle Mitarbeitende zu erreichen, startete Paracelsus parallel eine hausinterne Aufklärungskampagne über die unternehmenseigene Mitarbeiter-App. Fragestellungen zum Beispiel zu Impfstoffen wurden schnell und aktuell mit Fakten beantwortet. In kleinen Videofilmen wurde darüber hinaus mit persönlichen Statements sympathisch und mit Nachdruck immer wieder daran erinnert, sich impfen zu lassen. „Letztendlich ist der Erfolg der Kampagne aber auch dem persönlichen Engagement vieler Ärzte und Hygienefachkräfte zu verdanken, die skeptische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in persönlichen Gesprächen überzeugen konnten“, resümiert Dr. Karolin Graf.

Auch Grippeschutzimpfung entwickelt sich positiv

Paracelsus bietet neben der aktuellen Covid-19-Impfung seit 2017 allen Mitarbeitern auch eine Grippeschutzimpfung am Arbeitsplatz an. Waren es in 2017 354 Influenza-Impfungen, nahmen im Jahr 2020 1189 Mitarbeiter (29,5 Prozent) das Angebot an. Ziel ist es jetzt, eine Impfquote von 30 Prozent oder höher in den kommenden Jahren zu erreichen. Zum Vergleich: die Impfquote in deutschen Krankenhäusern ist vergleichsweise gering und liegt zwischen 15-20 Prozent.

https://www.paracelsus-kliniken.de/in-der-reha-ist-jeder-tag-wahltag-3/

In der Reha ist jeder Tag Wahltag

Anlässlich des deutschen Reha-Tages am 25. September und vor dem Hintergrund der Bundestagswahl erinnert die Paracelsus Reha-Kliniken Bad Essen daran, dass sich Patienten ihre Reha-Klinik frei aussuchen dürfen.

„Alle vier Jahre wählen? Das ist uns zu wenig”, lacht Hendrik Schäffer, Standortleiter des Patientenmanagements in den Paracelsus Kliniken Bad Essen. Anlässlich des 18. Deutschen Reha-Tages am 25. September – einen Tag vor der Bundestagswahl – hat er das Thema Wunsch- und Wahlrecht derzeit ganz oben auf seiner Beratungsliste. „Viele Patienten wissen gar nicht, dass sie ein gesetzliches Anrecht auf die freie Wahl ihrer Rehaklinik haben, obwohl das Sozialgesetzbuch IX schon seit 2001 in Kraft ist”, erläutert Schäffer. „Wir klären bei Paracelsus regelmäßig dazu auf und weisen Patienten darauf hin, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen können, zu uns zu kommen, ganz gleich, ob es sich um eine Anschlussrehabilitation oder ein Heilverfahren handelt.”

Berechtigte Wünsche zählen

Vor dem Inkrafttreten des SGB IX bestimmten alleine die Kranken-, Renten- und Unfallkassen die Klinik. So konnte es passieren, dass Patienten aus Niedersachsen in einen Kurort in die Berge reisen mussten, obwohl sie viel lieber an die Nordsee gegangen wären. Mit dem SGB IX ist das vorbei. Das Gesetz legt in § 8 fest, dass „berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten” entsprochen werden muss. Das heißt, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf. Niemand muss sich an eine vorgegebene Klinikliste der Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren. Einzige Einschränkung: Die Klinik der Wahl muss die grundlegenden Voraussetzungen für die passende Rehabilitation erfüllen. Diese sind:

  • Die Klinik muss sich nachweislich für die Rehabilitation der Erkrankung des Patienten eignen.
  • Der Kostenträger muss mit der Klinik einen Versorgungs- und Belegungsvertrag abgeschlossen haben (§21 SGB IX für die Rentenversicherung und §111 SGB V für die gesetzlichen Krankenkassen). Bei Rehakliniken von Paracelsus ist das überall der Fall.
  • Die Wunschklinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein. Auch das ist bei allen Rehakliniken von Paracelsus gegeben.

„Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Kostenträger keinen Eigenanteil oder eine Zuzahlung vom Patienten verlangen darf, wenn dieser von seinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen will. Das widerspräche dem Sachleistungsprinzip des deutschen Sozialrechts”, erklärt er weiter. „Niemand muss davor Angst haben, zur Kasse gebeten zu werden.” Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Wunsch-Rehaklinik keinen Versorgungsvertrag mit dem entsprechenden Kostenträger hat, oder wenn Patienten nur aus persönlichen Gründen ohne medizinische Notwendigkeit in eine bestimmte Klinik wollen. Dann nämlich besteht für den Kostenträger keine Leistungspflicht. Mehrkosten müssen vom Patienten bezahlt werden.

Meist reicht der formlose Wunsch

In der Praxis reicht meist eine einfache Mitteilung der Wunsch-Rehaklinik beim Einreichen des Reha-Antrags an den Kostenträger aus. Größten Erfolg hat aber nach Erfahrungen von Paracelsus, wer seinen Wunsch auch begründen kann – zum Beispiel mit einer besseren medizinischen Eignung oder einem besonderen Therapieangebot, das genau auf das eigene Krankheitsbild zugeschnitten ist. Denn der Gesetzgeber verpflichtet den Kostenträger dazu, die medizinische Eignung über das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ zu stellen. Kurz: Vorrang hat, was dem Patienten am meisten hilft. Wer also zum Beispiel eine besondere Nähe oder einen besonderen Abstand zu seiner Familie braucht, kann dies als Begründung angeben. Denn die persönliche Lebenssituation fließt immer in die Bearbeitung eines Reha Antrags mit ein. Auch, wer schon einmal in seiner Wunschklinik war und wem dort gut geholfen wurde, kann damit argumentieren.

Bei Ablehnung hilft oft Widerspruch

Wird der Antrag dennoch durch den Kostenträger abgelehnt, muss er das detailliert begründen. Zumeist kann aber in einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter unter Bezug auf das Wunsch- und Wahlrecht schnell und unkompliziert die Lage geklärt werden. „Wenn das keinen Erfolg hat, sollten Patienten gegen den schriftlichen Ablehnungsbescheid – wie im Übrigen auch bei der kompletten Ablehnung des Reha-Antrags – auf jeden Fall Widerspruch einlegen”, rät Schäffer. „Ergänzend hilft dann ein Gutachten oder eine Stellungnahme des Arztes.” Etwa jeder zweite eingelegte Widerspruch hat nach Erfahrung der Paracelsus Kliniken Erfolg. Zu beachten ist allerdings die Widerspruchsfrist, die in der Regel vier Wochen beträgt. „Die Rehakliniken von Paracelsus erfüllen alle die notwendigen Voraussetzungen als Wunsch- und Wahlklinik. Selbst wenn ein Antrag bereits für eine andere Rehaklinik bewilligt wurde, kann man eine Heilstättenänderung beantragen und damit zu uns wechseln”, erläutert ergänzend Geschäftsführer Tobias Brockmann. „Es lohnt sich auf jeden Fall für die eigene Gesundheit, sich die passende Klinik auszusuchen. Denn das trägt nicht unerheblich zum Erfolg der Reha bei. Zögern Sie also nicht, ihr Recht wahrzunehmen und zu uns zu kommen.”

Die Paracelsus Kliniken bieten beim Thema Wunsch- und Wahlrecht Hilfe an. Formulare für einen Antrag bei den Kostenträgern gibt es über die Internetauftritte der Bad Essener Paracelsus Kliniken unter „Sie haben die Wahl“ der jeweiligen Klinik. Wer vorab nähere Informationen braucht, kann sich auch direkt bei Paracelsus beraten lassen unter:

Paracelsus Berghofklinik Bad Essen
Fachgebiete Alkohol, Medikamente, Lifestyle-Drogen, Spielsucht, stoffliche Abhängigkeit

Patientenmanagement, Telefon: 05472 935-164

Paracelsus Wiehengebirgsklinik Bad Essen

Fachgebiete Alkohol, Medikamente, kombinierte Reha Suchterkrankungen und Orthopädie

Patientenmanagement, Telefon: 05472 405-120

Paracelsus Wittekindklinik Bad Essen

Fachgebiet Psychosomatik

Patientenmanagement, Telefon: 05472 935-153

https://www.paracelsus-kliniken.de/in-der-paracelsus-elena-klinik-ist-der-ehrenamtliche-besuchsdienst-wieder-fuer-die-patienten-da/

In der Paracelsus-Elena-Klinik ist der ehrenamtliche Besuchsdienst wieder für die Patienten da

Nach monatelanger Abwesenheit aufgrund der Pandemie kommt seit kurzem der ehrenamtliche Besuchsdienst wieder in die Paracelsus-Elena-Klinik. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Besuchsdienstes und der Klinikseelsorger Christian Pieper kommen regelmäßig auf alle Stationen und besuchen die Patienten – zur Sicherheit Aller geimpft und vorab getestet. Zeit für ein Gespräch, eine kleine Aktivität an der frischen Luft oder eine gemütliche Spielrunde – die Besuche der Ehrenamtlichen werden von den Patienten in aller Regel freudig begrüßt. „Wir sind froh, dass wir unseren Patienten diesen zusätzlichen Service endlich wieder anbieten können. Wir betrachten diese Besuche als Teil unserer Behandlung, denn die persönliche Ansprache und menschliche Zuwendung sind enorm wichtig für unsere Patienten“, freut sich Pflegedienstleiter Werner Murza über den Neubeginn.

Denn der Aufenthalt in einer Klinik ist mit manchen Einschränkungen verbunden. Fragen und Unsicherheiten können auftauchen. In solchen Zeiten tut es gut, ein Gegenüber zu haben, der mit einem offenen Ohr zuhört oder mit einem persönlichen Gespräch den Aufenthalt in der Fachklinik für Bewegungsstörungen erleichtert. Neben der medizinischen und pflegerischen Behandlung durch das hauptamtliche Personal benötigen einige Patienten – vor allem alleinstehende, ortsfremde und ältere Menschen– persönliche Zuwendung oder Gesprächspartner. Auch gibt es manche Wünsche, die Patienten und ältere Menschen gern erfüllt hätten, mit denen sie aber die Fachkräfte nicht belasten möchten.

„Die Damen des Besuchsdienstes sehen ihre Aufgabe darin, durch mitmenschliche Nähe und Aufmerksamkeit für die Anliegen kranker und älterer Menschen auf deren ganz persönliche Bedürfnisse einzugehen und damit zu ihrem Wohlbefinden beizutragen“, erläutert Klinikseelsorger Christian Pieper.

https://www.paracelsus-kliniken.de/in-der-reha-ist-jeder-tag-wahltag-2/

In der Reha ist jeder Tag Wahltag

Anlässlich des deutschen Reha-Tages am 25. September und vor dem Hintergrund der Bundestagswahl erinnern die Paracelsus Kliniken daran, dass sich Patienten ihre Reha-Klinik frei aussuchen dürfen.

„Alle vier Jahre wählen? Das ist uns zu wenig”, erklärt Tobias Brockmann, Geschäftsführer der Paracelsus Rehabilitationskliniken Deutschland GmbH. Anlässlich des 18. Deutschen Reha-Tages am 25. September – einen Tag vor der Bundestagswahl – steht das Thema Wunsch- und Wahlrecht derzeit ganz oben auf der Agenda der 9 Paracelsus Reha-Kliniken. „Viele Patienten wissen gar nicht, dass sie ein gesetzliches Anrecht auf die freie Wahl ihrer Rehaklinik haben, obwohl das Sozialgesetzbuch IX schon seit 2001 in Kraft ist”, erläutert Tobias Brockmann. „Wir klären bei Paracelsus regelmäßig dazu auf und weisen Patienten darauf hin, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen können, zu uns zu kommen, ganz gleich, ob es sich um eine Anschlussrehabilitation oder ein Heilverfahren handelt.”

Berechtigte Wünsche zählen

Vor dem Inkrafttreten des SGB IX bestimmten alleine die Kranken-, Renten- und Unfallkassen die Klinik. So konnte es passieren, dass Patienten aus Niedersachsen in einen Kurort in die Berge reisen mussten, obwohl sie viel lieber an die Nordsee gegangen wären. Mit dem SGB IX ist das vorbei. Das Gesetz legt in § 8 fest, dass „berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten” entsprochen werden muss. Das heißt, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf. Niemand muss sich an eine vorgegebene Klinikliste der Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren. Einzige Einschränkung: Die Klinik der Wahl muss die grundlegenden Voraussetzungen für die passende Rehabilitation erfüllen. Diese sind:

  • Die Klinik muss sich nachweislich für die Rehabilitation der Erkrankung des Patienten eignen.
  • Der Kostenträger muss mit der Klinik einen Versorgungs- und Belegungsvertrag abgeschlossen haben (§21 SGB IX für die Rentenversicherung und §111 SGB V für die gesetzlichen Krankenkassen). Bei Rehakliniken von Paracelsus ist das überall der Fall.
  • die Wunschklinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein. Auch das ist bei allen Rehakliniken von Paracelsus gegeben.

„Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Kostenträger keinen Eigenanteil oder eine Zuzahlung vom Patienten verlangen darf, wenn dieser von seinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen will. Das widerspräche dem Sachleistungsprinzip des deutschen Sozialrechts”, erklärt Brockmann. „Niemand muss davor Angst haben, zur Kasse gebeten zu werden.” Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Wunsch-Rehaklinik keinen Versorgungsvertrag mit dem entsprechenden Kostenträger hat, oder wenn Patienten nur aus persönlichen Gründen ohne medizinische Notwendigkeit in eine bestimmte Klinik wollen. Dann nämlich besteht für den Kostenträger keine Leistungspflicht. Mehrkosten müssen vom Patienten bezahlt werden.

Meist reicht der formlose Wunsch

In der Praxis reicht meist eine einfache Mitteilung der Wunsch-Rehaklinik beim Einreichen des Reha-Antrags an den Kostenträger aus. Größten Erfolg hat aber nach Erfahrungen von Paracelsus, wer seinen Wunsch auch begründen kann – zum Beispiel mit einer besseren medizinischen Eignung oder einem besonderen Therapieangebot, das genau auf das eigene Krankheitsbild zugeschnitten ist. Denn der Gesetzgeber verpflichtet den Kostenträger dazu, die medizinische Eignung über das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ zu stellen. Kurz: Vorrang hat, was dem Patienten am meisten hilft. Wer also zum Beispiel eine besondere Nähe oder einen besonderen Abstand zu seiner Familie braucht, kann dies als Begründung angeben. Denn die persönliche Lebenssituation fließt immer in die Bearbeitung eines Reha Antrags mit ein. Auch, wer schon einmal in seiner Wunschklinik war und wem dort gut geholfen wurde, kann damit argumentieren.

Bei Ablehnung hilft oft Widerspruch

Wird der Antrag dennoch durch den Kostenträger abgelehnt, muss er das detailliert begründen. Zumeist kann aber in einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter unter Bezug auf das Wunsch und Wahlrecht schnell und unkompliziert die Lage geklärt werden. „Wenn das keinen Erfolg hat, sollten Patienten gegen den schriftlichen Ablehnungsbescheid – wie  im Übrigen auch bei der kompletten Ablehnung des Reha-Antrags – auf jeden Fall Widerspruch einlegen”, rät Tobias Brockmann. „Ergänzend hilft dann ein Gutachten oder eine Stellungnahme des Arztes.” Etwa jeder zweite eingelegte Widerspruch hat nach Erfahrung der Paracelsus Kliniken Erfolg. Zu beachten ist allerdings die Widerspruchsfrist, die in der Regel vier Wochen beträgt. „Die Rehakliniken von Paracelsus erfüllen alle die notwendigen Voraussetzungen als Wunsch- und Wahlklinik. Selbst wenn ein Antrag bereits für eine andere Rehaklinik bewilligt wurde, kann man eine Heilstättenänderung beantragen und damit zu uns wechseln”, erläutert Brockmann weiter. „Es lohnt sich auf jeden Fall für die eigene Gesundheit, sich die passende Klinik auszusuchen. Denn das trägt nicht unerheblich zum Erfolg der Reha bei. Zögern Sie also nicht, ihr Recht wahrzunehmen und zu uns zu kommen.”

Die Paracelsus Reha-Kliniken bieten beim Thema Wunsch und Wahlrecht Hilfe im Vorfeld an. Auf den Internetseiten der Kliniken finden Interessierte unter dem Menüpunkt „Sie haben die Wahl“ nähere Informationen. Und das Patientenmanagement der jeweiligen Klinik unterstützt ebenfalls gerne bei Fragen zur Beantragung. 

https://www.paracelsus-kliniken.de/online-vortrag-knick-senkfuss-und-plattfuss/

Online-Vortrag: Knick-Senkfuß und Plattfuß

  • Referent: M.Sc. Ehab Ebiedou, Leiter des Departments Fuß- und Sprunggelenkchirurgie
  • Patientenvortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Mensch & Medizin“
  • Die Veranstaltung ist kostenlos

Jeder Mensch legt in seinem Leben rund 150.000 Kilometer zu Fuß zurück. Diese Belastung geht nicht spurlos an unseren Füßen vorbei. Falsches Schuhwerk, das Laufen auf hartem Untergrund und andere Einwirkungen bedeuten zusätzliche Schwerstarbeit für den Fuß. Dies führt dazu, dass sowohl Erwachsene als auch Kinder immer öfter an Fußbeschwerden leiden. Die moderne Medizin bietet zahlreiche konservative und chirurgische Lösungen.

Der sogenannte Knick-Senkfuß und Plattfuß zählen zu den besonders häufigen Fußbeschwerden. M. Sc. Ehab Ebiedou, Departmentleiter Fuß- und Sprunggelenkchirurgie an der Paracelsus Klinik Bremen, spricht in seinem Online-Vortrag, darüber wie diese Fehlstellungen entstehen und welche Behandlungsmöglichkeiten die Paracelsus Klinik bietet. 

https://www.paracelsus-kliniken.de/in-der-reha-ist-jeder-tag-wahltag/

In der Reha ist jeder Tag Wahltag

Anlässlich des deutschen Reha-Tages am 25. September und vor dem Hintergrund der Bundestagswahl erinnern die Paracelsus-Kliniken daran, dass sich Patienten ihre Reha-Klinik frei aussuchen dürfen.

„Alle vier Jahre wählen? Das ist uns zu wenig”, lacht Martin Schömig von der Paracelsus Klinik Scheidegg Wir stellen uns täglich unseren Patientinnen und Patienten zur Wahl. Anlässlich des 18. Deutschen Reha-Tages am 25. September – einem Tag vor der Bundestagswahl – hat er das Thema Wunsch- und Wahlrecht derzeit ganz oben auf seiner Beratungsliste. „Viele Patienten wissen gar nicht, dass sie ein gesetzliches Anrecht auf die freie Wahl ihrer Rehaklinik haben, obwohl das Sozialgesetzbuch IX schon seit 2001 in Kraft ist”, erläutert Schömig. „Wir klären bei Paracelsus regelmäßig dazu auf und weisen Patienten darauf hin, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen können, zu uns zu kommen, ganz gleich, ob es sich um eine Anschlussrehabilitation oder ein Heilverfahren handelt.”

Berechtigte Wünsche zählen

Vor dem Inkrafttreten des SGB IX bestimmten alleine die Kranken-, Renten- und Unfallkassen die Klinik. So konnte es passieren, dass Patienten aus Niedersachsen in einen Kurort in die Berge reisen mussten, obwohl sie viel lieber an die Nordsee gegangen wären. Mit dem SGB IX ist das vorbei. Das Gesetz legt in § 8 fest, dass „berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten” entsprochen werden muss. Das heißt, dass sich jeder Patient selbst seine Reha-Einrichtung aussuchen darf. Niemand muss sich an eine vorgegebene Klinikliste der Krankenkasse oder Rentenversicherung orientieren. Einzige Einschränkung: Die Klinik der Wahl muss die grundlegenden Voraussetzungen für die passende Rehabilitation erfüllen. Diese sind:

  • Die Klinik muss sich nachweislich für die Rehabilitation der Erkrankung des Patienten eignen.
  • Der Kostenträger muss mit der Klinik einen Versorgungs- und Belegungsvertrag abgeschlossen haben (§21 SGB IX für die Rentenversicherung und §111 SGB V für die gesetzlichen Krankenkassen). Bei Rehakliniken von Paracelsus ist das überall der Fall.
  • die Wunschklinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein. Auch das ist bei allen Rehakliniken von Paracelsus gegeben.

„Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Kostenträger keinen Eigenanteil oder eine Zuzahlung vom Patienten verlangen darf, wenn dieser von seinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen will. Das widerspräche dem Sachleistungsprinzip des deutschen Sozialrechts”, erklärt Martin Schömig „Niemand muss davor Angst haben, zur Kasse gebeten zu werden.” Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Wunsch-Rehaklinik keinen Versorgungsvertrag mit dem entsprechenden Kostenträger hat, oder wenn Patienten nur aus persönlichen Gründen ohne medizinische Notwendigkeit in eine bestimmte Klinik wollen. Dann nämlich besteht für den Kostenträger keine Leistungspflicht. Mehrkosten müssen vom Patienten bezahlt werden.

Meist reicht der formlose Wunsch

In der Praxis reicht meist eine einfache Mitteilung der Wunsch-Rehaklinik beim Einreichen des Reha-Antrags an den Kostenträger aus. Größten Erfolg hat aber nach Erfahrungen von Paracelsus, wer seinen Wunsch auch begründen kann – zum Beispiel mit einer besseren medizinischen Eignung oder einem besonderen Therapieangebot, das genau auf das eigene Krankheitsbild zugeschnitten ist. Denn der Gesetzgeber verpflichtet den Kostenträger dazu, die medizinische Eignung über das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ zu stellen. Kurz: Vorrang hat, was dem Patienten am meisten hilft. Wer also zum Beispiel eine besondere Nähe oder einen besonderen Abstand zu seiner Familie braucht, kann dies als Begründung angeben. Denn die persönliche Lebenssituation fließt immer in die Bearbeitung eines Reha Antrags mit ein. Auch, wer schon einmal in seiner Wunschklinik war und wem dort gut geholfen wurde, kann damit argumentieren.

Bei Ablehnung hilft oft Widerspruch

Wird der Antrag dennoch durch den Kostenträger abgelehnt, muss er das detailliert begründen. Zumeist kann aber in einem Telefonat mit dem Sachbearbeiter unter Bezug auf das Wunsch und Wahlrecht schnell und unkompliziert die Lage geklärt werden. „Wenn das keinen Erfolg hat, sollten Patienten gegen den schriftlichen Ablehnungsbescheid – wie im Übrigen auch bei der kompletten Ablehnung des Reha-Antrags – auf jeden Fall Widerspruch einlegen”, rät Schömig. „Ergänzend hilft dann ein Gutachten oder eine Stellungnahme des Arztes.” Etwa jeder zweite eingelegte Widerspruch hat nach Erfahrung der Paracelsus-Kliniken Erfolg. Zu beachten ist allerdings die Widerspruchsfrist, die in der Regel vier Wochen beträgt. „Die Rehakliniken von Paracelsus erfüllen alle die notwendigen Voraussetzungen als Wunsch- und Wahlklinik. Selbst wenn ein Antrag bereits für eine andere Rehaklinik bewilligt wurde, kann man eine Heilstättenänderung beantragen und damit zu uns wechseln”, erläutert Schömig. „Es lohnt sich auf jeden Fall für die eigene Gesundheit, sich die passende Klinik auszusuchen. Denn das trägt nicht unerheblich zum Erfolg der Reha bei. Zögern Sie also nicht, ihr Recht wahrzunehmen und zu uns zu kommen.”

Die Paracelsus-Kliniken bieten beim Thema Wunsch und Wahlrecht Hilfe an. Formulare für einen Antrag bei den Kostenträgern gibt es im Internetauftritt der Paracelsus Klinik Scheidegg unter www.paracelusus-kliniken.de/scheidegg unter „Sie haben die Wahl“ Wer vorab nähere Informationen braucht, kann sich bei Paracelsus auch vorab beraten lassen unter: Tel. 08381 501-0 oder per E-Mail unter info@scheidegg.pkd.de

https://www.paracelsus-kliniken.de/symposium-der-gelenkspezialisten/

Symposium der Gelenkspezialisten

Die Paracelsus Klinik Langenhagen hatte eingeladen und 60 Mediziner, Krankengymnastinnen und Physiotherapeuten waren der Einladung gefolgt. Das 7. Gelenksymposium der Klinik am vergangenen Samstag war ein voller Erfolg.

Unter der medizinischen Leitung von Prof. Dr. med. Christian Siebert und Dr. med. Stefan Berger nahmen die Ärzte der Abteilung für Orthopädie und Sporttraumatologie der Paracelsus Klinik nach einem Jahr coronabedingter Unterbrechung den Faden wieder auf: Bereits zum siebten Mal fand am 18. September das Expertentreffen statt, in diesem Jahr im Leonardo Hotel Hannover Airport. Die Teilnehmerzahl war laut Hygienevorschriften auf 60 Teilnehmer begrenzt. „Wir hatten viel mehr Anmeldungen, der Bedarf an fachlichem Austausch und Weiterbildung ist groß. Unser Symposium hat sich hier in der Region über die Jahre den Ruf eines hoch qualifizierten und an der Praxis orientierten Forums erarbeitet“, freut sich Dr. Stefan Berger.

Adé Dr. Winnecken

Den festlichen Abschluss des Symposiums bildete die feierliche Verabschiedung des langjährigen Oberarztes der Klinik, Dr. med. Hans-Jörg Winnecken, der die orthopädische Abteilung der Langenhagener Paracelsus Klinik maßgeblich geprägt hat. Seit er im Jahr 2013 an die Klinik wechselte, bildete Dr. Winnecken zahlreiche Kollegen, die zum Teil noch heute an der Klinik tätig sind, auf dem Gebiet des künstlichen Gelenkersatzes aus. Winnecken gilt als Spezialist für anspruchsvolle Gelenkersatzoperationen, insbesondere hoch komplexe Wechseloperationen waren sein Fachgebiet. Heutzutage hat sich die Paracelsus Klinik Langenhagen zu einem Kompetenzzentrum der Endoprothetik entwickelt, Dr. Winnecken war an dieser Entwicklung an entscheidender Stelle beteiligt. „Kollege Winnecken war es immer ein großes Anliegen, eine fundierte fachärztliche Weiterbildung zu bieten, deshalb war das diesjährige Symposium dem geschätzten Kollegen gewidmet“, erklärt Prof. Christian Siebert, der während einer kurzen Ansprache die Verdienste Winneckens skizzierte und den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedete.

Fachlich stand in diesem Jahr das Hüft- und Kniegelenk im Fokus der Aufmerksamkeit. Es referierten sowohl Fachärzte der Paracelsus-Klinik Langenhagen, der Universitätsmedizin Göttingen und des St. Josefs-Hospital Salzkotten als auch niedergelassene orthopädische Fachärzte und Physiotherapeuten. Die Referenten einte eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Jubilar. So bekamen die Teilnehmer eine breit angelegte Weiterbildung entlang der gesamten Behandlungskette. Unter anderem war die höchst anspruchsvolle Becken-Osteotomie zur Behandlung der Hüftdysplasie des Erwachsenen Vortragsthema, ebenso wie ein aktueller Überblick zur Indikationsstellung zum künstlichen Kniegelenksersatz, die Nachbehandlung der Weichteile aus osteopathischer Sicht und ein Update aus physiotherapeutischer Sicht.

„Das Symposium soll neben fachlicher Weiterqualifizierung vor allen Dingen Gelegenheit bieten, die unterschiedlichen Akteure vom Haus- und Facharzt über den operierenden Facharzt bis hin zum Physiotherapeuten zusammenzubringen. Denn der Erfolg einer komplexen Behandlung am Hüft-, Knie- oder Schultergelenk sowie von Fußerkrankungen steht und fällt mit einem fachübergreifenden Zusammenwirken aller Experten. Dieses Ziel haben wir auch in diesem Jahr erreicht“, zog Dr. Berger abschließend eine positive Bilanz dieser traditionsreichen Fachveranstaltung.

Vortragsfolien

Die Referenten Prof. Dr. Christian Siebert und Dr. Stefan Berger stellen Ihre Vortragsfolien dem interessierten Leser zur Verfügung.

Indikationsstellung Kniegelenkersatz

Endoprothese und Sport

Unstellungsostetomien an der Hüfte

https://www.paracelsus-kliniken.de/arthrose-am-schultergelenk-therapiemoeglichkeiten-von-pille-bis-prothese/

Arthrose am Schultergelenk: Therapiemöglichkeiten von Pille bis Prothese

Mensch&Medizin: Online-Veranstaltung am 22.09.21 / 17.00 – 18.00

  • Kostenloser Online-Vortrag am 22. September 2021 um 17.00 Uhr
  • Referent: Departmentleiter Schulter- und Ellenbogenchirurgie Dr. med. Dominik Schorn
  • Patientenvortrag im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Mensch & Medizin“
  • Anmeldung für Interessierte hier oder unter marketing@bremen.pkd.de

Bremen, 20.09.2021 Zähneputzen, Anziehen oder einfach beim Kochen nach einem Topf greifen – starke Schulterschmerzen verwandeln selbst die alltäglichen Dinge in große Herausforderungen. Wenn die Ärzte dabei Gelenkverschleiß in der Schulter feststellen, sprechen sie dann von einer Schultergelenkarthrose. Diese führt häufig zu Entzündungen, Schmerzen und starken Bewegungseinschränkungen.

In seinem Online-Vortrag rund um das Thema Schultergelenkarthrose spricht Dr. Dominik Schorn, Leiter Department Schulter- und Ellenbogenchirurgie an der Paracelsus Klinik Bremen, über die Entstehung der Arthrose in der Schulter und die Behandlungsoptionen. „Ob konservativ, medikamentös oder minimalinvasiv: Die Therapiemöglichkeiten sind heutzutage sehr vielfältig“, weiß Schorn.

Auch die Endoprothetik am Schultergelenk hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. „Die Implantate sind wie ein Baukastensystem modular und lassen sich so knochensparend und an die individuelle Anatomie jedes Patienten anpassen. Dies verbessert die Funktion und Haltbarkeit des neuen Gelenkes“, ergänzt Schorn.

Die Online-Veranstaltung am 22. September beginnt um 17 Uhr. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an marketing@bremen.pkd.de.

Interessierte erhalten weitere Informationen unter https://www.paracelsus-kliniken.de/online-vortrag-arthrose-am-schultergelenk/

Bildunterschrift: Dr. Dominik Schorn, Leiter Department Schulter- und Ellenbogenchirurgie an der Paracelsus Klinik Bremen

Bildnachweis: Victor Lemeshko, Paracelsus Kliniken

Zum Weltkindertag 2021: Das Recht auf eine gesunde Kindheit von Anfang an

Urologische Fehlbildungen bei Kindern frühzeitig beheben und damit eine unbeschwerte Kindheit möglich machen.

Am 20. September feiern UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den Internationalen Kindertag. Im Fokus aller Aktionen steht das Recht von Kindern, sich sicher und gesund entwickeln und entfalten zu können. Dazu gehört auch, urologische Fehlbildungen bei Kindern frühzeitig und kompetent zu beheben.

Der Hodenhochstand (Hodenretention, Hodendystopie) bezeichnet die häufigste angeborene Fehlbildung des Urogenitaltrakts. Beim Hodenhochstand befindet sich mindestens ein Hoden nicht im Hodensack (Skrotum), wo er sein sollte, sondern im Leistenkanal oder im unteren Bauchraum.

In Zentrum für Kinderurologie, rekonstruktive urologische Chirurgie und Transitionsmedizin der Paracelsus Klinik Düsseldorf Golzheim ist Funktionsoberärztin Dr. med. Inga Kunz auf die Behandlung von Kindern mit urologischen Fehlbildungen spezialisiert: „Es ist uns wichtig, Kindern mit urologischen Fehlbildungen von Anfang an eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen und Spätfolgen nach Möglichkeit auszuschließen. Und diese Fehlbildungen sind nicht selten: Rund drei von 100 Jungen leiden bei der Geburt unter einem Hodenhochstand, bei Frühgeborenen können es bis zu 30 Prozent sein“, erklärt Dr. Inga Kunz. „Ein Hodenhochstand muss nicht immer sofort behandelt werden“, so die Kinderurologin weiter. „In rund 70 Prozent der Fälle wandern Hoden während der ersten sechs Lebensmonate von selbst ins Skrotum, das nennt man spontaner Deszensus. Danach geschieht dies nur noch selten, und es besteht Handlungsbedarf. Wenn die Hoden längere Zeit im Körperinneren verbleiben, kann das Hodengewebe irreversible Schäden davontragen, da die normale Körpertemperatur für die Hoden zu hoch ist.“

Ein zu spät oder nicht behandelter Hodenhochstand kann im Erwachsenenalter zu Zeugungsunfähigkeit führen, auch steigt das Risiko, an Hodenkrebs zu erkranken, deutlich an. Um entsprechende Spätfolgen zu verhindern, sollte die Therapie des Hodenhochstandes möglichst um den zwölften Lebensmonat herum beendet sein. Die Behandlung erfolgt durch eine operative Verlagerung des Hodens in den Hodensack. In ausgewählten Fällen kann auch alternativ oder zusätzlich eine Hormontherapie erfolgen.

In der Sprechstunde des Zentrums für Kinderurologie der Paracelsus Klinik Golzheim beantwortet das ärztliche Team um Zentrumsleiter Prof. Dr. med. Darko Kröpfl und Funktionsoberärztin Dr. med. Inga Kunz alle Fragen zum Hodenhochstand und erarbeitet zusammen mit den betroffenen Eltern einen detaillierten Diagnose- und Behandlungsplan.

Die Paracelsus Klinik Düsseldorf Golzheim ist mit 84 Betten die größte Fachklinik für Urologie in Deutschland und gehört europaweit zu den größten Spezialkliniken des Fachgebiets. Das Behandlungsspektrum umfasst sämtliche Erkrankungen der Niere, Nebennieren, Harnleiter, Blase, Harnröhre, Prostata und des männlichen und weiblichen Genitals. Ergänzt wird das Leistungsspektrum durch die Therapie von Potenzstörungen und Inkontinenzleiden beider Ge-schlechter. Die Klinik deckt das gesamte Operationsspektrum der modernen Urologie ab. Die Paracelsus Klinik Düsseldorf Golzheim wird seit Jahren in der Focus-Klinikliste als „TOP-Nationales Krankenhaus“ ausgezeichnet.