Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Rehabilitation in der Paracelsus Harzklinik Bad Suderode. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unser Patientenmanagement (s. unten).

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Sobald Ihr Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme in unserer Klinik genehmigt ist, erhalten Sie von uns:

  • Ihren genauen Aufnahmetermin
  • Einen medizinischen Fragebogen: Notwendige medizinische Vorabinformation für Ihren behandelnden Arzt in der Klinik.
  • Einen persönlichen Fragekatalog: Verbindliche Bestätigung Ihrer Anreise sowie Möglichkeit zur Buchung gewünschter Zusatzleistungen

Außerdem erhalten Sie von uns eine detaillierte Liste, was Sie zu Ihrer Reha bei uns mitbringen sollten.

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Ihre Anreise sollte zwischen 10:30 und 12:30 Uhr liegen, da wir die Aufnahmeuntersuchung beim behandelnden Arzt für den Nachmittag des Anreisetags einplanen. Somit kann Ihre Therapie bereits am folgenden Tag beginnen.

Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln holen wir Sie gerne entsprechend der auf Ihrem Antwortschreiben genannten Ankunftszeit von der Bushaltestelle „Bahnhof“ bzw. vom Bahnhof der Harzer Schmalspurbahn in Bad Suderode ab.

Bei Anreise mit dem PKW stehen Ihnen auf dem Klinikgelände kostenlose Parkplätze zur Verfügung. 

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Nein, spezielle Anreisetage gibt es nicht. Eine Aufnahme ist täglich von Montag bis Freitag möglich.

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Die Kosten trägt:

  • die Rentenversicherung, wenn Sie im Erwerbsleben stehen und rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren,
  • die Krankenkasse, wenn Sie berentet oder mitversichert sind (in der Onkologie gibt es den Sonderfall nach § 31 SGB VI, dass mitversicherte Angehörige und Rentner über die Rentenversicherung abgerechnet werden),
  • das Sozialamt, wenn Sie weder kranken- noch rentenversichert sind oder es eine bestimmte Zeit waren
  • der Unfallversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten,
  • das Versorgungsamt, wenn Sie kriegs- oder wehrdienstbeschädigt oder das Opfer einer Gewalttat geworden sind,
  • die Beihilfestelle, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind.

Sie selbst zahlen nur die gesetzlich festgelegten Zuzahlungen sowie die zusätzlichen Leistungen vor Ort.

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Für eine stationäre medizinische Rehabilitation beträgt die Zuzahlung für Versicherte (ab 18 Jahre) je Kalendertag 10,00 Euro für maximal 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.

Wird die medizinische Rehabilitationsmaßnahme als Anschlussrehabiliation durchgeführt, ist die Zuzahlung von 10,00 Euro täglich auf maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.

Hierbei gilt, dass bereits im selben Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen im Krankenhaus auf diese 28 Tage angerechnet werden.

Für weitere detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse oder Ihren Rentenversicherungsträger.

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Grundsätzlich dauert eine Reha-Maßnahme 21 Tage, jedoch kann – bei medizinischer Notwendigkeit – Ihr Aufenthalt in unserer Klinik verlängert werden.

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Bei einer Rehabilitation handelt es sich um eine medizinische Maßnahme, weshalb Ihnen während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik kein Urlaub angerechnet wird.

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Ihre Partnerin oder Ihr Partner kann Sie in die Reha begleiten. Eine Aufnahme von Kindern im Alter von drei bis zwölf Jahren ist nach Absprache möglich. Unser Patientenmanagement erteilt Ihnen dazu gern weitere Auskünfte.

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In der therapiefreien Zeit ist es jederzeit möglich, Besuch zu empfangen. Wir bitten Sie jedoch, auf die Ruhezeiten des Hauses zu achten. So schließt unsere Klinik um 22.30 Uhr.

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Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeiterinnen des Patientenmanagements.

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